1. Anmeldung

Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Die FFH-Fußballschule ist berechtigt die Teilnahmegebühr zu einem frei wählbaren Zeitpunkt nach der Anmeldung einzuziehen.

Bei Erkrankung kann die Teilnahmegebühr nur erstattet werden, wenn bei der Anmeldung eine Rücktrittsversicherung (15,00 EUR) abgeschlossen wurde und zudem ein ärztliches Attest eingereicht wird. Der Abschluss der Rücktrittsversicherung kann nur bei der Anmeldung und nicht zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Wenn keine Rücktrittsversicherung abgeschlossen wurde, gibt es auch im Krankheitsfall keine Erstattung der Teilnahmegebühr.

Eventuelle Erkrankungen und Verletzungen beim Training und rund um die Fußballschule sind durch die Krankenversicherung der Erziehungsberechtigten abgesichert.

Im Verletzungsfall während des Kurses ist die FFH-Fußballschule berechtigt den Teilnehmenden vorsorglich mit Kühlung und Verbandmittel zu versorgen.

Die FFH-Fußballschule ist grundsätzlich nicht berechtigt im Verletzungsfall Medikamente oder Arzneimittel zu verabreichen. Ausgenommen hiervon ist eine ausdrückliche Genehmigung der Erziehungsberechtigten nach Rücksprache und Erste-Hilfe-Maßnahmen die im Rahmen einer Notsituation entstehen.

Der/Die Erziehungsberechtigte(n) versichern durch den Abschluss der Anmeldung, dass der Teilnehmende körperlich und sportlich voll belastbar ist.

2. Daten

Der/die Erziehungsberechtigte(n) erklären ihr Einverständnis mit der Nutzung von im Rahmen der FFH-Fußballschule erstelltem Bildmaterial durch den Veranstalter, insbesondere zu Werbezwecken.

Der/die Erziehungsberechtigte(n) erklären darüber informiert zu sein, dass der FSV Frankfurt 1899 e.V. die hier gemachten Angaben per EDV verarbeitet und nutzt. Die für die Anmeldegebühr notwendigen Daten werden zwischen dem FSV Frankfurt und dem Geldinstitut ausschließlich zum Zwecke der Zahlung ausgetauscht. Mit Beendigung der Teilnahme oder der Mitgliedschaft im FSV Frankfurt 1899 e.V. werden die personenrelevanten Daten gelöscht.

3. Absage von Veranstaltungen & Haftung

Der Veranstalter behält sich vor, einzelne Veranstaltungen bei zu geringer Teilnehmerzahl auch kurzfristig abzusagen. Schadensersatzansprüche über die Rückerstattung der Teilnahmegebühr hinaus, entstehen in diesem Fall nicht.

Die Nutzung der Räumlichkeiten am Veranstaltungsort im Rahmen der Fußballschule erfolgt auf eigene Gefahr, insbesondere übernimmt der Veranstalter keine Haftung für Sach- und Personenschäden, es sei denn diese sind vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Die Haftung aufgrund der bestehenden Unfallversicherung für jeden Teilnehmer bleibt im Rahmen der diesbezüglich geltenden Versicherungsbedingungen hiervon unberührt.

Auf dem Trainingsgelände gilt die jeweilige Platzordnung. Der Veranstalter übernimmt in jedem Fall keine Haftung für das Abhandenkommen von eingebrachten Gegenständen der Teilnehmer, etwa in der Umkleidekabine.

Hiermit ermächtige(n) ich/wir Sie widerruflich, die von mir/uns zu entrichtenden Zahlungen für die Anmeldegebühr des Kurses der FFH-Fussballschule bei Fälligkeit zu Lasten meines/unseres oben angegebenen Kontos durch Lastschrift einzuziehen. Wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung.Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren nicht aufgenommen.

Der/die Erziehungsberechtigte(n) sind damit einverstanden, dass mit der Anmeldung eine Mitgliedschaft des Kindes beim FSV Frankfurt 1899 e.V. verbunden ist. Die Mitgliedschaft ist kostenlos und endet automatisch nach Vollendung des 14 Lebensjahres, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Mitgliedschaft berechtigt nicht zur Wahrnehmung von Rechten aus einer beitragspflichtigen Vollmitgliedschaft nach der Satzung oder sonstigen Rabattaktionen des FSV Frankfurt 1899 e.V., sofern nicht gesondert ein Hinweis auf die Mitglieder der FFH Fussballschule erfolgt.