1. Anmeldung
Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Die FFH-Fußballschule ist berechtigt die Teilnahmegebühr zu einem frei wählbaren Zeitpunkt nach der Anmeldung einzuziehen.
Bei Erkrankung kann die Teilnahmegebühr nur erstattet werden, wenn bei der Anmeldung eine Rücktrittsversicherung (15,00 EUR) abgeschlossen wurde und zudem ein ärztliches Attest eingereicht wird. Der Abschluss der Rücktrittsversicherung kann nur bei der Anmeldung und nicht zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Wenn keine Rücktrittsversicherung abgeschlossen wurde, gibt es auch im Krankheitsfall keine Erstattung der Teilnahmegebühr.
Eventuelle Erkrankungen und Verletzungen beim Training und rund um die Fußballschule sind durch die Krankenversicherung der Erziehungsberechtigten abgesichert.
Im Verletzungsfall während des Kurses ist die FFH-Fußballschule berechtigt den Teilnehmenden vorsorglich mit Kühlung und Verbandmittel zu versorgen.
Die FFH-Fußballschule ist grundsätzlich nicht berechtigt im Verletzungsfall Medikamente oder Arzneimittel zu verabreichen. Ausgenommen hiervon ist eine ausdrückliche Genehmigung der Erziehungsberechtigten nach Rücksprache und Erste-Hilfe-Maßnahmen die im Rahmen einer Notsituation entstehen.
Der/Die Erziehungsberechtigte(n) versichern durch den Abschluss der Anmeldung, dass der Teilnehmende körperlich und sportlich voll belastbar ist.
2. Daten
Der/die Erziehungsberechtigte(n) erklären ihr Einverständnis mit der Nutzung von im Rahmen der FFH-Fußballschule erstelltem Bildmaterial durch den Veranstalter, insbesondere zu Werbezwecken.
Der/die Erziehungsberechtigte(n) erklären darüber informiert zu sein, dass der FSV Frankfurt 1899 e.V. die hier gemachten Angaben per EDV verarbeitet und nutzt. Die für die Anmeldegebühr notwendigen Daten werden zwischen dem FSV Frankfurt und dem Geldinstitut ausschließlich zum Zwecke der Zahlung ausgetauscht. Mit Beendigung der Teilnahme oder der Mitgliedschaft im FSV Frankfurt 1899 e.V. werden die personenrelevanten Daten gelöscht.